Produktsicherheitsverordnung

Produktsicherheitsverordnung: Nach der von unserem Betrieb individuell vorgenommenen Risikoanalyse, kommen wir zu dem Ergebnis: Die verwendeten Metalle bzw. Legierungen wurden über eine Deutsche Scheideanstalt bezogen. In den Legierungen, die in unserem Betrieb legiert wurden, befinden sich ausschließlich Metalle, von denen keine gesundheitlichen Reaktionen des menschlichen Körpers zu erwarten sind. Unser Schmuck ist überwiegend kleinteilig. Es besteht die Gefahr, dass diese von Kleinkindern verschluckt werden können. Daher ist kleinteiliger Schmuck, unzugänglich vor Kindern aufzubewahren. Wird der Schmuck normal benutzt, geht von diesem keine Gefahr aus.